Um den Vorsteuerabzug optimal zu belegen ist die Original-Rechnung aufzubewahren. Darauf sollten folgende Punkte ersichtlich sein:
- Leistungserbringer mit Name oder Geschäftsüblicher Bezeichnung und Ort
- MWST-Nummer des Leistungserbringers
- Leistungsempfänger mit Name oder Geschäftsüblicher Bezeichnung mit Ort
- Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung (ausser Übereinstimmung mit Rechnungsdatum)
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
- Das Entgelt für die Leistung
- Den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag; schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwenbaren Steuersatzes (z.B. Inkl. 7.7% MWST)
Bei Rechnungen, die von automatisierten Kassen ausgestellt werden (Kassenzettel), müssen die Angaben über den Leistungsempfänger nicht aufgeführt sein, sofern das auf dem Beleg ausgewiesene Entgelt einen vom Bundesrat feszusetzenden Betrag nicht übersteigt. Dieser Betrag ist zum jetztigen Zeitpunkt (2012) CHF 400.00
siehe Auch MWST-Info 16